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‚Nen‘ ist die verkürzte Form von ‚einen‘ und steht ausschließlich vor maskulinen Akkusativobjekten.
‚Femboy‘ hingegen ist ein maskulines Subjekt im Nominativ – korrekt wäre also: ein Femboy.
Wer inhaltlich schon schwimmt, sollte zumindest sprachlich den Rettungsring nicht wegwerfen.
#GrammatikIstKeineMeinung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.